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Inzahlungnahme E-Bikes

Alt gegen neu

Ankaufrechner für E-Bikes / Prozess

Auf der Suche nach einem neuen E-Bike aber das alte steht noch zuhause rum? Kein Problem!

Dank unserer Kooperation mit UPWAY können Sie Ihr altes E-Bike beim Kauf eines neuen direkt in Zahlung geben. 

Nur wenige Daten sind notwendig u. schon haben Sie einen Wert für Ihr gebrauchtes E-Bike ermittelt. Somit können Sie vorab entscheiden, ob Sie das alte E-Bike in Zahlung geben oder ob Sie es lieber selbst verkaufen möchten.

Im Falle der Inzahlungnahme wird der ermittelte Ankaufswert* direkt mit dem neuen E-Bike verrechnet.

*Bitte beachten Sie, dass der ermittelte Wert unverbindlich ist. Einen verbindlichen Preis erhalten Sie nach einer Sichtprüfung bei uns vor Ort (bitte Termin online vereinbaren).

Bitte beachten: Non-E-Bikes werden nicht in Zahlung genommen.

Weitere Details siehe unten.

Ablauf der Inzahlungnahme

So funktioniert es:

  1. Bringen Sie Ihr altes E-Bike nach Terminvereinbarung (online o. telefonisch) zu velo-si-ped, in München-Lerchenau (inklusive Schlüssel, Display und Ladegerät). Vorab können Sie bereits als Indikator ein Preisangebot anhand von Ihren E-Bikedaten über den Preisrechner kalkulieren lassen.

  2. Suchen Sie sich ein neues E-Bike aus oder lassen Sie sich gerne von uns beraten.

  3. Lassen Sie Ihr altes E-Bike bewerten und erhalten diesen Betrag direkt als Rabatt auf Ihr neues E-Bike.

  4. Sie nehmen Ihr neues E-Bike direkt mit und lassen Ihr altes E-Bike bei uns.

Benötigte Informationen

Abgefragte Informationen:

  • Marke von Ihrem alten E-Bike

  • Kategorie (Trekking E-Bike, E-Lastenrad, E-Mountainbike, etc.)

  • Originalpreis

  • Modelljahr

  • gefahrene Kilometer

  • Kaufbeleg/Rechnung

  • Zustand vom alten E-Bike

Fragen zur Inzahlungnahme

1. In welchem Zustand muss das E-Bike sein?

Das E-Bike muss fahrtüchtig sein. Defekte E-Bikes werden bei uns vor Ort gesondert getestet und bewertet. Zudem reduziert fehlendes Zubehör wie Schlüssel, Ladegerät und Display den Betrag der Inzahlungnahme. Kaputte E-Bikes werden nicht in Zahlung genommen!

2. Was passiert mit meinem alten E-Bike?

Ihr altes E-Bike wird nicht verschrottet oder ausgeschlachtet. Ihr E-Bike findet einen neuen Besitzer in Deutschland oder im europäischen Ausland.

3. Begrifflichkeiten

  • Marke: Name des Herstellers

  • Kategorie: Auch manchmal Gattung genannt. 

  • Originalpreis: Hierbei geht es um den UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers.

  • Modelljahr: Das Jahr, für welches das Modell vorgestellt wurde.

  • gefahrene Kilometer: Den Kilometerstand können Sie bei jedem E-Bike auf dem Display oder der Hersteller-App ablesen.

  • Kaufbeleg/Rechnung: Wir benötigen einen Eigentumsnachweis.